Eröffnung des Verfahrens

ML-Massivhaus GmbH

Rodgau

Das Amtsgericht Offenbach am Main hat über das Vermögen der ML-Massivhaus GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 01.04.2020, Aktenzeichen 8 IN 556/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 556/19
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 44434
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
01.04.2020
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Renald Metoja

Veröffentlichungstext

8 IN 556/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

ML-Massivhaus GmbH, Philipp-Reis-Str. 5, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main ,
HRB 44434),

vertreten durch:

Mersad Lekovic, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigter:

Rechtsanwalt Michael Kruthoffer, Dr.-Hermann-Neubauer-Ring 38-40, 63500
Seligenstadt,

wird heute um 15:45 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO
wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Dr. Renald Metoja, c/o Eisner Rechtsanwälte GmbH,
Josef-Schmitt-Straße 10, 97922 Lauda-Königshofen, Tel.: 09343 / 62759-0, Fax:
09343 / 3833, E-Mail: kontakt@eisner-rechtsanwaelte.com, Internet:
www.eisner-rechtsanwaelte.com.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges
Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem
Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin
können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die
Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die
Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach,
Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Beschwerdeberechtigt
ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 31.03.2020

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme