Sicherungsmaßnahme
ML-Massivhaus GmbH
Rodgau
Das Amtsgericht Offenbach am Main hat zur ML-Massivhaus GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.02.2020, Aktenzeichen 8 IN 556/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 556/19
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 44434
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 14.02.2020
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Renald Metoja
Veröffentlichungstext
Az.: 8 IN 556/19 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
ML-Massivhaus GmbH, Philipp-Reis-Str. 5, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main ,
HRB 44434), vertr. d.: Mersad Lekovic, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführer), ist
am 13.02.2020 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens
der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind
nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter
Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Renald Metoja, c/o
Eisner Rechtsanwälte GmbH, Josef-Schmitt-Straße 10, 97922 Lauda-Königshofen,
Tel.: 09343 / 62759-0, Fax: 09343 / 3833, E-Mail:
kontakt@eisner-rechtsanwaelte.com, Internet: www.eisner-rechtsanwaelte.com
bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten
in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 13.02.2020
ML-Massivhaus GmbH, Philipp-Reis-Str. 5, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main ,
HRB 44434), vertr. d.: Mersad Lekovic, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführer), ist
am 13.02.2020 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens
der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind
nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter
Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Renald Metoja, c/o
Eisner Rechtsanwälte GmbH, Josef-Schmitt-Straße 10, 97922 Lauda-Königshofen,
Tel.: 09343 / 62759-0, Fax: 09343 / 3833, E-Mail:
kontakt@eisner-rechtsanwaelte.com, Internet: www.eisner-rechtsanwaelte.com
bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten
in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 13.02.2020