Sicherungsmaßnahme

MIZAL Development GmbH

Düsseldorf

Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur MIZAL Development GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.06.2025, Aktenzeichen 503 IN 126/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
503 IN 126/25
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 79654
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
20.06.2025
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. David Georg
Im Handelsregister seit
2017
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Projektentwicklung von Grundbesitz, d.h. der Erwerb des Grundstücks, die Bebauung des Grundstücks mit einem Gebäude, die Vermietung des Gebäudes und der Verkauf des Grundstücks nebst aufstehendem Gebäude sowie die Erbringung aller damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen. Genehmigungspflichtige Geschäfte, insbesondere nach § 34 c GewO, werden nicht ausgeübt.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 126/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des AG Düsseldorf unter HRB 79654 eingetragenen MIZAL Development GmbH, Zollhof 4, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Guido Knümann und Herrn Ron Calvin Haßler,

ist am 20.06.2025, um 15:53 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. David Georg, Ehrenhof 3, 40479 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

503 IN 126/25
Amtsgericht Düsseldorf, 20.06.2025

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten