Forderungsprüfung

MIZAL Development GmbH

Düsseldorf

Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur MIZAL Development GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.09.2026, Aktenzeichen 503 IN 126/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
503 IN 126/25
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 79654
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
23.09.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2017
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Projektentwicklung von Grundbesitz, d.h. der Erwerb des Grundstücks, die Bebauung des Grundstücks mit einem Gebäude, die Vermietung des Gebäudes und der Verkauf des Grundstücks nebst aufstehendem Gebäude sowie die Erbringung aller damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen. Genehmigungspflichtige Geschäfte, insbesondere nach § 34 c GewO, werden nicht ausgeübt.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 126/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 79654 eingetragenen MIZAL Development GmbH, Zollhof 4, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Guido Knümann und Herrn Ron Calvin Haßler,

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der
03.11.2026.

Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
503 IN 126/25
Amtsgericht Düsseldorf, 22.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme
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