Sicherungsmaßnahme
Meyer Burger (Industries) GmbH
Hohenstein-Ernstthal
Das Amtsgericht Chemnitz hat zur Meyer Burger (Industries) GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.06.2025, Aktenzeichen 405 IN 1075/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Chemnitz
- Aktenzeichen
- 405 IN 1075/25
- Registerbezug
- Stendal, HRB 35397
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 03.06.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 404 IN 1075/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Meyer Burger (Industries) GmbH, An der Baumschule 6-8, 09337 Hohenstein-Ernstthal, Amtsgericht Stendal , HRB 35397
vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Menzel
vertreten durch die Geschäftsführerin Katja Madaus
- wurde am 03.06.2025 um 12:54 Uhr Reinhard Klose, Leipziger Straße 58, 09113 Chemnitz, Website www.sanierungskultur.de, Telefax 0371 4446111, Telefon geschäftlich 0371 444610, Email geschäftlich klose@floether-wissing.de zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Aktenzeichen: 404 IN 1075/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Meyer Burger (Industries) GmbH, An der Baumschule 6-8, 09337 Hohenstein-Ernstthal, Amtsgericht Stendal , HRB 35397
vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Menzel
vertreten durch die Geschäftsführerin Katja Madaus
- wurde am 03.06.2025 um 12:54 Uhr Reinhard Klose, Leipziger Straße 58, 09113 Chemnitz, Website www.sanierungskultur.de, Telefax 0371 4446111, Telefon geschäftlich 0371 444610, Email geschäftlich klose@floether-wissing.de zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.