Insolvenzbekanntmachung

Meyer Burger (Industries) GmbH

Bitterfeld-Wolfen

Das Amtsgericht Chemnitz hat zur Meyer Burger (Industries) GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.05.2026, Aktenzeichen 405 IN 1075/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Chemnitz
Aktenzeichen
405 IN 1075/25
Registerbezug
Stendal, HRB 35397
Bundesland
Sachsen
Veröffentlichung
06.05.2026
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1075/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Meyer Burger (Industries) GmbH, An der Baumschule 6-8, 09337 Hohenstein-Ernstthal, Amtsgericht Stendal , HRB 35397
vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Menzel
vertreten durch die Geschäftsführerin Katja Madaus

ergeht am 05.05.2026 nachfolgende Entscheidung:

Der Beschluss vom 23.04.2026 über die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Gläubigerausschussmitglieds Ostsächsische Sparkasse Dresden wird dahingehend berichtigt und ergänzt, dass es wie folgt lauten muss:

Vergütung
... EUR
Auslagen
... EUR
zzgl. 19% Umsatzsteuer aus Vergütung

zzgl. 19% Versicherungssteuer aus Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
... EUR

... EUR
Gesamtbetrag
... EUR

Gründe
Dem Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses wurde eine Vergütung in Höhe von 5.250,00 EUR festgesetzt. Hierauf war antragsgemäß die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen.

Ergänzend war die anteilige Versicherungsprämie in Höhe von 4.900,00 EUR zzgl. 19 % Versicherungssteuer festzusetzen.

Die Beträge wurden im Beschluss vom 23.04.2026 richtig berechnet. Klarstellend wird ergänzt und berichtigt hinsichtlich der entsprechend zu zahlenden Umsatz- bzw. Versicherungssteuer.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.

Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz;

Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Forderungsprüfung
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Insolvenzbekanntmachung
  8. Insolvenzbekanntmachung
  9. Insolvenzbekanntmachung
  10. Insolvenzbekanntmachung
  11. Forderungsprüfung
  12. Masseunzulänglichkeit
  13. Eröffnung des Verfahrens
  14. Sicherungsmaßnahme