Forderungsprüfung
MED TECH SOLUTIONS GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Fürth hat zur MED TECH SOLUTIONS GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.12.2024, Aktenzeichen IN 562/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Fürth
- Aktenzeichen
- IN 562/19
- Registerbezug
- Fürth, HRB 9476
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 18.12.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2003
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Entwicklung und Herstellung von medizinischen Produkten sowie Beratung (ohne Rechtsberatung) und der Vertrieb national und international.
Veröffentlichungstext
IN 562/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MED TECH SOLUTIONS GmbH, c/o Rechtsanwalt Wilhelm Bode,
Mommsenstraße 67, 10629 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Bertoni Marco
Registergericht Fürth HRB 9476
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabelle lfd. Nr. 6 - 7 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.01.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 17.12.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MED TECH SOLUTIONS GmbH, c/o Rechtsanwalt Wilhelm Bode,
Mommsenstraße 67, 10629 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Bertoni Marco
Registergericht Fürth HRB 9476
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabelle lfd. Nr. 6 - 7 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.01.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 17.12.2024