Schlusstermin

Mayener Natursteinwerke MN01 Verwaltungs GmbH

Kottenheim

Das Amtsgericht Mayen hat zur Mayener Natursteinwerke MN01 Verwaltungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.05.2026, Aktenzeichen 7 IN 90/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Mayen
Aktenzeichen
7 IN 90/19
Registerbezug
Koblenz, HRB 20513
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Veröffentlichung
08.05.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

7 IN 90/19:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Mayener Natursteinwerke MN01 Verwaltungs GmbH, Auf dem Steinigen Acker 1, 56736 Kottenheim (AG Koblenz, HRB 20513),
vertreten durch:
Michael Grebe, Einsteinstraße 74, 56727 Mayen, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte caspers mock, Rudolf-Virchow Straße 11, 56073 Koblenz,

wird der Schlussverteilung zugestimmt (§ 196 Abs. 2 InsO InsO) und die Durchführung des Schlusstermins (hier: Gläubigerversammlung zur Vorbereitung der Einstellung mangels Masse gemäß § 207 InsO) im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 5 Abs. 2, 197 Abs. 1, 177 Abs. 1 InsO).

Der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 15.06.2026.

Bis zu diesem Stichtag
- erhalten die Beteiligten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zu Schlussrechnung und Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen; die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt;
- erhalten die Beteiligten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zur Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- erhalten die Beteiligten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen, falls noch beantragt;
- schriftliche Anhörung der Gläubiger zum Antrag des Insolvenzverwalters auf Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten desselben deckenden Masse gemäß § 207 InsO. Die Einstellung des Verfahrens kann durch Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses in Höhe von 792,61 Euro abgewendet werden.

Anträge sind schriftlich spätestens zu diesem Stichtag beim Insolvenzgericht einzureichen.

Das Verfahren wird nunmehr schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 2 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellung gemäß
§ 8 Abs. 3 InsO beauftragt.

Die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin sind durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Mayen, 05.05.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Schlusstermin
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Eröffnung des Verfahrens