Insolvenzbekanntmachung

max Frituur GmbH

Bochum

Das Amtsgericht Bochum hat zur max Frituur GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.01.2024, Aktenzeichen 80 IN 1/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 1/24
Registerbezug
Bochum, HRB 11327
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
30.01.2024
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2007
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist das Betreiben von Imbissbetrieben. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen, die der Erreichung des Gesellschaftszweckes dienen, soweit hierfür keine besonderen behördlichen Genehmigungen erforderlich sind.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 1/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 11327 eingetragenen max Frituur GmbH, Brüderstr. 2, 44787 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jens Schumann, Brüderstr. 2, 44787 Bochum und Herrn Sarkar Mohamad, Baarestr. 68, 44793 Bochum

wird heute, am 29.01.2024, um 10:58 Uhr, zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse angeordnet §§ 21, 22 InsO):

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, mit Wirkung für die Schuldnerin in Bezug auf die Insolvenzmasse Verbindlichkeiten im Rang von Masseverbindlichkeiten zu begründen und Zahlungszusagen zu erteilen, soweit es die Versorgungsverträge über Telekommunikationsdienstleistungen, Bürodienstleistungen und sonstige Dienstleistungen sowie insbesondere die Warenbestellungen bei Lieferanten und die Beauftragung von Subunternehmern gemäß beigefügte Anl. 1 betrifft.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird weiter ermächtigt, mit der Deutsche Bank AG, Otto-Suhr-Allee 6, 10585 Berlin, zu übernommenen Verpflichtungen zur Zahlung von Zinsen und Kosten für den Zeitraum der Insolvenzgeldvorfinanzierung Schuldverhältnisse mit der Wirkung der Erfüllung als Masseverbindlichkeiten bis zu einem Höchstbetrag i.H.v. 2300 € gem.§ 55 I Nr.1 InsO einzugehen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 21 Abs. 1 Satz 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

Bochum, 29.01.2024

80 IN 1/24
Amtsgericht Bochum

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Schlusstermin
  4. Forderungsprüfung
  5. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  6. Vergütungsfestsetzung
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Insolvenzbekanntmachung
  9. Sicherungsmaßnahme
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