Sicherungsmaßnahme

max Frituur GmbH

Bochum

Das Amtsgericht Bochum hat zur max Frituur GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.01.2024, Aktenzeichen 80 IN 1/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 1/24
Registerbezug
Bochum, HRB 11327
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
15.01.2024
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Sebastian Laboga
Im Handelsregister seit
2007
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist das Betreiben von Imbissbetrieben. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen, die der Erreichung des Gesellschaftszweckes dienen, soweit hierfür keine besonderen behördlichen Genehmigungen erforderlich sind.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 1/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 11327 eingetragenen max Frituur GmbH, Brüderstr. 2, 44787 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jens Schumann, Brüderstr. 2, 44787 Bochum und Herrn Sarkar Mohamad, Baarestr. 68, 44793 Bochum

Geschäftszweig: Das Betreiben von Imbissbetrieben

ist am 12.01.2024, um 10:58 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Sebastian Laboga, Wittener Straße 2, 44789 Bochum bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

80 IN 1/24
Amtsgericht Bochum, 12.01.2024

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Schlusstermin
  4. Forderungsprüfung
  5. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  6. Vergütungsfestsetzung
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Insolvenzbekanntmachung
  9. Sicherungsmaßnahme
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