Sicherungsmaßnahme
Massivhaus Kreppenhofer GmbH & Co.KG
Wächtersbach
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur Massivhaus Kreppenhofer GmbH & Co.KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.08.2025, Aktenzeichen 810 IN 742/25 M-16-7.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 742/25 M-16-7
- Registerbezug
- Hanau, HRA 93080
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 04.08.2025
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Hildegard A. Hövel
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
810 IN 742/25 M-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Massivhaus Kreppenhofer GmbH & Co.KG, Main-Kinzig-Straße 40, 63607 Wächtersbach (AG Hanau, HRA 93080), vertr. d.: 1. MG Massivhaus Verwaltungs GmbH, Kaiserstraße 61, 60329 Frankfurt am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Michael Graf, (Geschäftsführer), ist am 01.08.2025 um 13:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Hildegard A. Hövel, Raimundstraße 98, D 60320 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 94 54 84 60, Fax: 069/ 94 54 84 67 7, E-Mail: kanzlei@rahuc.de, Internet: www.rahuc.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 01.08.2025
Amtsgericht Frankfurt am Main, 01.08.2025