Sicherungsmaßnahme
massivhäuser mit flair GmbH
Mülheim-Kärlich
Das Amtsgericht Mayen hat zur massivhäuser mit flair GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.06.2026, Aktenzeichen 7 IN 61/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Mayen
- Aktenzeichen
- 7 IN 61/26
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 20888
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 17.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2007
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Bauunternehmens im Wege der Übernahme der Generalunternehmensgemeinschaft
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
In dem Insolvenzantragsverfahren 7 IN 61/26
über das Vermögen der
massivhäuser mit flair GmbH, Musterhausstr. 151, 56218 Mülheim-Kärlich
(AG Koblenz, HRB 20888),
vertreten durch:
Andreas Hilbig, c/o massivhäuser mit flair GmbH,
Siebenborn-Birkenhof, 56321 Brey, (Liquidator),
- Antragstellerin -
An dem weiter beteiligt ist:
Rechtsanwalt Ingo Grünewald, c/o Prof. Schmidt, Schlossstr. 7, 56856 Zell/Mosel,
Tel.: 06542/18130-10, Fax: 06542/18130-29, E-Mail: zell@tbs-insolvenzverwalter.de.
-vorläufiger Insolvenzverwalter -
wird gemäß §§ 21, 22 InsO zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger
gegen die Antragstellerin am 17.06.2026 angeordnet:
1. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Den Schuldnern der Antragstellerin wird untersagt, an diese
zu zahlen.
2. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, auf den Namen der
Antragstellerin oder auf seinen Namen in der Funktion als
vorläufiger Insolvenzverwalter für die zukünftige Masse neue Insolvenzsonderkonten zu eröffnen und über die Konten der Antragstellerin zu
verfügen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird dazu ermächtigt, für die
Kontoführung Verbindlichkeiten zu begründen, die nach der Eröffnung des
Insolvenzverfahrens zu Masseverbindlichkeiten werden.
3. Der vorläufige Insolvenzverwalter soll
a) das Vermögen der Antragstellerin sichern und erhalten
b) ein Unternehmen, das die Antragstellerin betreibt, bis zur Entscheidung über
die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Abstimmung mit der Antragstellerin
fortführen; er soll dem Insolvenzgericht anzeigen, wenn eine Einstellung des
Geschäftsbetriebs erforderlich erscheint oder die Antragstellerin diesen
einstellt.
4. Der Beschluss vom 27.05.2026 (Gutachtenauftrag) bleibt aufrechterhalten.
5. Die Anordnung erfolgt auf Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters.
Die Anordnung ist notwendig, um bis zur Entscheidung über den Antrag eine für
die Gläubiger nachteilige Veränderung in der Vermögenslage der Antragstellerin
zu verhindern oder nachteilige Handlungen aufzuklären.
Die Anordnung ist notwendig, um eine Fortführung und den Erhalt des Betriebs
der Antragstellerin zu ermöglichen.
Amtsgericht Mayen, 17.06.2026
über das Vermögen der
massivhäuser mit flair GmbH, Musterhausstr. 151, 56218 Mülheim-Kärlich
(AG Koblenz, HRB 20888),
vertreten durch:
Andreas Hilbig, c/o massivhäuser mit flair GmbH,
Siebenborn-Birkenhof, 56321 Brey, (Liquidator),
- Antragstellerin -
An dem weiter beteiligt ist:
Rechtsanwalt Ingo Grünewald, c/o Prof. Schmidt, Schlossstr. 7, 56856 Zell/Mosel,
Tel.: 06542/18130-10, Fax: 06542/18130-29, E-Mail: zell@tbs-insolvenzverwalter.de.
-vorläufiger Insolvenzverwalter -
wird gemäß §§ 21, 22 InsO zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger
gegen die Antragstellerin am 17.06.2026 angeordnet:
1. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Den Schuldnern der Antragstellerin wird untersagt, an diese
zu zahlen.
2. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, auf den Namen der
Antragstellerin oder auf seinen Namen in der Funktion als
vorläufiger Insolvenzverwalter für die zukünftige Masse neue Insolvenzsonderkonten zu eröffnen und über die Konten der Antragstellerin zu
verfügen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird dazu ermächtigt, für die
Kontoführung Verbindlichkeiten zu begründen, die nach der Eröffnung des
Insolvenzverfahrens zu Masseverbindlichkeiten werden.
3. Der vorläufige Insolvenzverwalter soll
a) das Vermögen der Antragstellerin sichern und erhalten
b) ein Unternehmen, das die Antragstellerin betreibt, bis zur Entscheidung über
die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Abstimmung mit der Antragstellerin
fortführen; er soll dem Insolvenzgericht anzeigen, wenn eine Einstellung des
Geschäftsbetriebs erforderlich erscheint oder die Antragstellerin diesen
einstellt.
4. Der Beschluss vom 27.05.2026 (Gutachtenauftrag) bleibt aufrechterhalten.
5. Die Anordnung erfolgt auf Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters.
Die Anordnung ist notwendig, um bis zur Entscheidung über den Antrag eine für
die Gläubiger nachteilige Veränderung in der Vermögenslage der Antragstellerin
zu verhindern oder nachteilige Handlungen aufzuklären.
Die Anordnung ist notwendig, um eine Fortführung und den Erhalt des Betriebs
der Antragstellerin zu ermöglichen.
Amtsgericht Mayen, 17.06.2026