Forderungsprüfung
Ecotex GmbH & Co. KG
Plaidt
Das Amtsgericht Mayen hat zur Ecotex GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.10.2026, Aktenzeichen 7 IN 70/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Mayen
- Aktenzeichen
- 7 IN 70/25
- Registerbezug
- Koblenz, HRA 21505
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 28.10.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ecotex GmbH & Co. KG, Alte Andernacher Str. 21, 56637 Plaidt (AG Koblenz, HRA 21505), vertr. d.: 1. HCT-Verwaltungs GmbH, Alte Andernacher Str. 21, 56637 Plaidt, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Thomas Michaelis, c/o Ecotex GmbH & Co.KG, Alte Andernacher Str. 21, 56637 Plaidt, (Geschäftsführer),
wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen
Rang § 38 InsO lfd.Nrn. 0/28-59 der aktuellen Forderungsliste des Sachwalters
das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Prüfungsstichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO).
Die Schuldnerin und die Insolvenzgläubiger können
bis zum 18.11.2026
schriftlich beim Insolvenzgericht die jeweilige(n) Forderung(en) nach Grund, Rang und Betrag bestreiten. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet. Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger oder der Sachwalter die Forderung bestreitet.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.
Soweit Schriftform vorgeschrieben ist, genügt auch die Einlegung per Telefax.
Die Gläubiger, deren Forderungen anerkannt werden, erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis des Prüfungstermins.
Die Insolvenztabellen sowie die Forderungsanmeldungen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, St.-Veit-Str.38, 56727 Mayen, Zimmer Nr. 217 aus.
Mayen, den 27.10.2026
Das Amtsgericht
7 IN 70/25
wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen
Rang § 38 InsO lfd.Nrn. 0/28-59 der aktuellen Forderungsliste des Sachwalters
das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Prüfungsstichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO).
Die Schuldnerin und die Insolvenzgläubiger können
bis zum 18.11.2026
schriftlich beim Insolvenzgericht die jeweilige(n) Forderung(en) nach Grund, Rang und Betrag bestreiten. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet. Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger oder der Sachwalter die Forderung bestreitet.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.
Soweit Schriftform vorgeschrieben ist, genügt auch die Einlegung per Telefax.
Die Gläubiger, deren Forderungen anerkannt werden, erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis des Prüfungstermins.
Die Insolvenztabellen sowie die Forderungsanmeldungen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, St.-Veit-Str.38, 56727 Mayen, Zimmer Nr. 217 aus.
Mayen, den 27.10.2026
Das Amtsgericht
7 IN 70/25