Forderungsprüfung
MAFO Systemtechnik AG
Teisendorf
Das Amtsgericht Traunstein hat zur MAFO Systemtechnik AG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.09.2026, Aktenzeichen 4 IN 25/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Traunstein
- Aktenzeichen
- 4 IN 25/26
- Registerbezug
- Traunstein, HRB 18045
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 24.09.2026
- Rechtsform
- AG
Veröffentlichungstext
4 IN 25/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MAFO Systemtechnik AG, Industriestraße 1, 83317 Teisendorf, vertreten durch den Vorstand Grob Markus
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 18045
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 220-240 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Traunstein - Insolvenzgericht - 24.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MAFO Systemtechnik AG, Industriestraße 1, 83317 Teisendorf, vertreten durch den Vorstand Grob Markus
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 18045
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 220-240 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Traunstein - Insolvenzgericht - 24.09.2026