Insolvenzplan
MAFO Systemtechnik AG
Teisendorf
Das Amtsgericht Traunstein hat zur MAFO Systemtechnik AG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.08.2026, Aktenzeichen 4 IN 25/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Traunstein
- Aktenzeichen
- 4 IN 25/26
- Registerbezug
- Traunstein, HRB 18045
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 21.08.2026
- Rechtsform
- AG
Veröffentlichungstext
4 IN 25/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MAFO Systemtechnik AG, Industriestraße 1, 83317 Teisendorf, vertreten durch den Vorstand Grob Markus
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 18045
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
1. Termin zur
- Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger
- Abstimmung über den Insolvenzplan
wird bestimmt auf
Montag, 21.09.2026, 14:00 Uhr
Sitzungssaal B41, EG, Zentraljustizgebäude, 83278 Traunstein
2. Wenn und soweit einzelne Regelungen des Insolvenzplans nach Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden, wird auch in diesem Fall in demselben Termin über den geänderten Insolvenzplan sogleich abgestimmt.
3. Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO:
Die sofortige Beschwerde gegen die gerichtliche Bestätigung des Insolvenzplans ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und gleichzeitig gegen den Plan gestimmt hat.
4. Die Zustellung der Ladung samt Insolvenzplan ohne Anlagen wird dem Insolvenzverwalter übertragen, § 8 Abs. 3 InsO.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können der vollständige Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen eingesehen werden.
Amtsgericht Traunstein - Insolvenzgericht - 21.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MAFO Systemtechnik AG, Industriestraße 1, 83317 Teisendorf, vertreten durch den Vorstand Grob Markus
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 18045
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
1. Termin zur
- Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger
- Abstimmung über den Insolvenzplan
wird bestimmt auf
Montag, 21.09.2026, 14:00 Uhr
Sitzungssaal B41, EG, Zentraljustizgebäude, 83278 Traunstein
2. Wenn und soweit einzelne Regelungen des Insolvenzplans nach Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden, wird auch in diesem Fall in demselben Termin über den geänderten Insolvenzplan sogleich abgestimmt.
3. Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO:
Die sofortige Beschwerde gegen die gerichtliche Bestätigung des Insolvenzplans ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und gleichzeitig gegen den Plan gestimmt hat.
4. Die Zustellung der Ladung samt Insolvenzplan ohne Anlagen wird dem Insolvenzverwalter übertragen, § 8 Abs. 3 InsO.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können der vollständige Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen eingesehen werden.
Amtsgericht Traunstein - Insolvenzgericht - 21.08.2026