Sicherungsmaßnahme

madeone GmbH

Frankfurt am Main

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur madeone GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.06.2026, Aktenzeichen 810 IN 1020/26 M-77-.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1020/26 M-77-
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 103071
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
25.06.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Prof. Dr. Jan Roth
Im Handelsregister seit
2015
Stammkapital
25.002 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
der Betrieb und die Erbringung von Dienst- und Werkleistungen des Online-Vertriebsmodells zur Personalisierung von Helmen und anderem Zubehör, insbesondere Roller-, Motorrad- und Sporthelme einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Marketing-, PR- und Kommunikationsdienstleistung und Strategie sowie der Ein- und Verkauf von erlaubnisfreien Handelswaren aller Art und Handelsgeschäfte, die …

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

810 IN 1020/26 M-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der madeone GmbH, Cassellastraße 30-32, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 103071), ist am 24.06.2026 um 19:37 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, LINTILIA LAW, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 90 74 58 0, Fax: 069/ 90 74 58 50, E-Mail: kontakt@lintilia.de, Internet: www.lintilia.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 24.06.2026
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