Sicherungsmaßnahme
madeone GmbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur madeone GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.06.2026, Aktenzeichen 810 IN 1020/26 M-77-.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1020/26 M-77-
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 103071
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 25.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Prof. Dr. Jan Roth
- Im Handelsregister seit
- 2015
- Stammkapital
- 25.002 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- der Betrieb und die Erbringung von Dienst- und Werkleistungen des Online-Vertriebsmodells zur Personalisierung von Helmen und anderem Zubehör, insbesondere Roller-, Motorrad- und Sporthelme einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Marketing-, PR- und Kommunikationsdienstleistung und Strategie sowie der Ein- und Verkauf von erlaubnisfreien Handelswaren aller Art und Handelsgeschäfte, die …
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
810 IN 1020/26 M-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der madeone GmbH, Cassellastraße 30-32, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 103071), ist am 24.06.2026 um 19:37 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, LINTILIA LAW, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 90 74 58 0, Fax: 069/ 90 74 58 50, E-Mail: kontakt@lintilia.de, Internet: www.lintilia.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 24.06.2026
Amtsgericht Frankfurt am Main, 24.06.2026