Aufhebung des Verfahrens
M + P Härterei GmbH
Saarbrücken
Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur M + P Härterei GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.01.2025, Aktenzeichen 63 IN 25/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 63 IN 25/20
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 10812
- Bundesland
- Saarland
- Veröffentlichung
- 14.01.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1996
- Stammkapital
- 25.564,59 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Betrieb einer Lohnhärterei
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 63 IN 25/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 10812 eingetragenen M + P Härterei GmbH, Lebacher Straße 6a, 66113 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Stephan Pink, und Herrn Willi Molter,
wird der Termin vom 15.01.2025 aufgehoben.
Verlegungs- bzw. Aufhebungs-Grund: Rücknahme des Antrages.
Gründe:
Der geplante Abstimmungspunkt ist nicht mehr erfüllbar.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
63 IN 25/20
Amtsgericht Saarbrücken, 14.01.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 10812 eingetragenen M + P Härterei GmbH, Lebacher Straße 6a, 66113 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Stephan Pink, und Herrn Willi Molter,
wird der Termin vom 15.01.2025 aufgehoben.
Verlegungs- bzw. Aufhebungs-Grund: Rücknahme des Antrages.
Gründe:
Der geplante Abstimmungspunkt ist nicht mehr erfüllbar.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
63 IN 25/20
Amtsgericht Saarbrücken, 14.01.2025