Sicherungsmaßnahme
M&M Food Service GmbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur M&M Food Service GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.03.2026, Aktenzeichen 810 IN 1747/25 M-82-.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1747/25 M-82-
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 112475
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 06.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Dr. Nicolai Fischer
White & Case LLP - Im Handelsregister seit
- 2018
- Stammkapital
- 32.188 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- ist die Entwicklung und die Vermarktung von Biofood- und Fingerfood-Produkten sowie der Handel mit Biofood- und Fingerfood-Produkten einschließlich der Vermarktung und Lizensierung von Food Lounge Systemen.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
810 IN 1747/25 M-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der M&M Food Service GmbH, Schwedlerstraße 1-4, 60314 Frankfurt am Main, vertr. d.: Carl Nikolaus Mroch (Geschäftsführer), ist am 05.03.2026 um 12:25 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Nicolai Fischer, White & Case LLP, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 36 50 69 98 0, Fax: 069/ 36 50 6998 5555, E-Mail: nicolai.fischer@whitecase.com bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 05.03.2026
Amtsgericht Frankfurt am Main, 05.03.2026