Sicherungsmaßnahme

M&M Food Service GmbH

Frankfurt am Main

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur M&M Food Service GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.03.2026, Aktenzeichen 810 IN 1747/25 M-82-.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1747/25 M-82-
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 112475
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
06.03.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Nicolai Fischer
White & Case LLP
Im Handelsregister seit
2018
Stammkapital
32.188 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
ist die Entwicklung und die Vermarktung von Biofood- und Fingerfood-Produkten sowie der Handel mit Biofood- und Fingerfood-Produkten einschließlich der Vermarktung und Lizensierung von Food Lounge Systemen.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

810 IN 1747/25 M-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der M&M Food Service GmbH, Schwedlerstraße 1-4, 60314 Frankfurt am Main, vertr. d.: Carl Nikolaus Mroch (Geschäftsführer), ist am 05.03.2026 um 12:25 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Nicolai Fischer, White & Case LLP, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 36 50 69 98 0, Fax: 069/ 36 50 6998 5555, E-Mail: nicolai.fischer@whitecase.com bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 05.03.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Sicherungsmaßnahme
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