Sicherungsmaßnahme
M. Cadel Haus der Hörtechnik GmbH
Hilchenbach
Das Amtsgericht Siegen hat zur M. Cadel Haus der Hörtechnik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.01.2022, Aktenzeichen 25 IN 6/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Siegen
- Aktenzeichen
- 25 IN 6/22
- Registerbezug
- Siegen, HRB 5601
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 25.01.2022
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Jens Lieser
- Im Handelsregister seit
- 2002
- Stammkapital
- 35.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Herstellung und der Vertrieb von Otoplastiken sowie der Handel mit Hörgeräten und Hörgerätezubehör und die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Dekorationsmaterial sowie der Handel mit Produkten aus der Gesundheitstechnik. Die Gesellschaft darf alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte tätigen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unt …
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 6/22
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 5601 eingetragenen M. Cadel Haus der Hörtechnik GmbH, Auf der Röse 16-18, 57271 Hilchenbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Manfred Cadel, Hellergasse 32, 53359 Rheinbach
Geschäftszweig: Die Herstellung und der Vertrieb von Otoplastiken sowie der Handel mit Hörgeräten und Hörgerätezubehör und die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Dekorationsmaterial sowie der Handel mit Produkten aus der Gesundheitstechnik.
ist am 25.01.2022, um 11:49 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Jens Lieser, Zollstockgürtel 63, 50969 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
25 IN 6/22
Amtsgericht Siegen, 25.01.2022
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 5601 eingetragenen M. Cadel Haus der Hörtechnik GmbH, Auf der Röse 16-18, 57271 Hilchenbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Manfred Cadel, Hellergasse 32, 53359 Rheinbach
Geschäftszweig: Die Herstellung und der Vertrieb von Otoplastiken sowie der Handel mit Hörgeräten und Hörgerätezubehör und die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Dekorationsmaterial sowie der Handel mit Produkten aus der Gesundheitstechnik.
ist am 25.01.2022, um 11:49 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Jens Lieser, Zollstockgürtel 63, 50969 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
25 IN 6/22
Amtsgericht Siegen, 25.01.2022