Sicherungsmaßnahme
Ferreira-Kiesewetter, Elizangela
Wilnsdorf
Das Amtsgericht Siegen hat zur Ferreira-Kiesewetter, Elizangela eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.10.2026, Aktenzeichen 25 IN 168/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Siegen
- Aktenzeichen
- 25 IN 168/26
- Registerbezug
- Siegen, HRA 9317
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 27.10.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Insolvenzverwalter
- Dr. Sascha R. Seehaus
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 168/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Frau Elizangela Ferreira-Kiesewetter, geboren am 02.11.1976, Erlenstraße 24, 57234 Wilnsdorf, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 9317 eingetragenen Firma Media Vision e.K.
ist am 09.10.2026, um 08:52 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Sascha R. Seehaus, Wilhelmstraße 42, 65582 Diez bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
25 IN 168/26
Amtsgericht Siegen, 09.10.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Frau Elizangela Ferreira-Kiesewetter, geboren am 02.11.1976, Erlenstraße 24, 57234 Wilnsdorf, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 9317 eingetragenen Firma Media Vision e.K.
ist am 09.10.2026, um 08:52 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Sascha R. Seehaus, Wilhelmstraße 42, 65582 Diez bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
25 IN 168/26
Amtsgericht Siegen, 09.10.2026