Forderungsprüfung

M. Cadel Haus der Hörtechnik GmbH

Hilchenbach

Das Amtsgericht Siegen hat zur M. Cadel Haus der Hörtechnik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.09.2024, Aktenzeichen 25 IN 6/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Siegen
Aktenzeichen
25 IN 6/22
Registerbezug
Siegen, HRB 5601
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
23.09.2024
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2002
Stammkapital
35.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Herstellung und der Vertrieb von Otoplastiken sowie der Handel mit Hörgeräten und Hörgerätezubehör und die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Dekorationsmaterial sowie der Handel mit Produkten aus der Gesundheitstechnik. Die Gesellschaft darf alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte tätigen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unt …

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 6/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 5601 eingetragenen M. Cadel Haus der Hörtechnik GmbH, Auf der Röse 16-18, 57271 Hilchenbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Manfred Cadel, Jülichstraße 1, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 15.10.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2135 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

25 IN 6/22
Amtsgericht Siegen, 23.09.2024

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Verteilungsverzeichnis
  4. Forderungsprüfung
  5. Forderungsprüfung
  6. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  7. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  8. Eröffnung des Verfahrens
  9. Sicherungsmaßnahme
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