Sicherungsmaßnahme
LTFFM UG (haftungsbeschränkt)
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur LTFFM UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.05.2026, Aktenzeichen 810 IN 673/26 L-33-.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 673/26 L-33-
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 130011
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 21.05.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Stefan Strüwind
- Im Handelsregister seit
- 2023
- Stammkapital
- 500 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die Vermittlung und Disposition von Aufträgen im Bereich Logistik.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
810 IN 673/26 L-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des LTFFM UG (haftungsbeschränkt), Berner Straße 17, 60437 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 130011), vertr. d.: Syed Basit Zaman Abasi, (Geschäftsführer), ist am 20.05.2026 um 18:38 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Strüwind, Bockenheimer Landstraße 17/19, 60325 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 87 00 92 150, Fax: 069/ 71 04 50 01 9, E-Mail: mail@lecon.eu, Internet: www.struewind-ra.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 20.05.2026
Amtsgericht Frankfurt am Main, 20.05.2026