Insolvenzbekanntmachung
LMG Lübecker Maschinenbau GmbH
Lübeck
Das Amtsgericht Lübeck hat zur LMG Lübecker Maschinenbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.12.2024, Aktenzeichen 53a IN 180/03.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Lübeck
- Aktenzeichen
- 53a IN 180/03
- Registerbezug
- Lübeck, HRB 440
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Veröffentlichung
- 30.12.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
53a IN 180/03
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LMG Lübecker Maschinenbau Gesellschaft mbH, Einsiedelstraße 8, 23554 Lübeck,
vertreten durch den Liquidator Hans-Helmut Naumann
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 440
- Schuldnerin -
Zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen durch das Insolvenzgericht zur Prüfung (ggf. stichprobenartig) der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters gemäß gesondertem Auftrag
wird das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 17.01.2025 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Lübeck, Am Burgfeld 7, 23568 Lübeck erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 20.12.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LMG Lübecker Maschinenbau Gesellschaft mbH, Einsiedelstraße 8, 23554 Lübeck,
vertreten durch den Liquidator Hans-Helmut Naumann
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 440
- Schuldnerin -
Zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen durch das Insolvenzgericht zur Prüfung (ggf. stichprobenartig) der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters gemäß gesondertem Auftrag
wird das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 17.01.2025 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Lübeck, Am Burgfeld 7, 23568 Lübeck erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 20.12.2024