Insolvenzbekanntmachung

Linguland Education GmbH

Bochum

Das Amtsgericht Bochum hat zur Linguland Education GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.10.2023, Aktenzeichen 80 IN 681/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 681/23
Registerbezug
Bochum, HRB 8049
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
11.10.2023
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2004
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Veranstaltung, die Vermittlung und der Vertrieb von Sprachreisen und reisebezogenen Waren und Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Geselischaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen oder solche Unternehmen erwerben oder pachten

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 681/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 8049 eingetragenen Linguland Education GmbH, Kortumstr. 56, 44787 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Tobias Fries, Dahlienweg 7, 5504 Orthmarsingen, Schweiz und Frau Maria Castro Blazquez, Bärendorfer Str. 61, 44795 Bochum

wird der Eröffnungsbeschluss in dem Verfahren 80 IN 681/23 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO dahingehend berichtigt, dass auf Seite 3 des Beschlusses die Angabe "28.09.2023" durch die Angabe

" 01.10.2023"
ersetzt wird.

G r ü n d e

Auf Seite 3 des Eröffnungsbeschlusses über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin ist das Datum des Erlasses der Entscheidung mit "28.09.2023" statt - wie auch aus der Verfügung vom 01.10.2023 auch ersichtlich - richtigerweise mit "01.10.2023" angegeben, wobei es sich um einen Schreibfehler bzw. eine ähnliche offenbare Unrichtigkeit handelt, die zu berichtigen war.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Bochum, 10.10.2023
Amtsgericht

80 IN 681/23
Amtsgericht Bochum, 01.10.2023

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Forderungsprüfung
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Sicherungsmaßnahme
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