Forderungsprüfung
Lierenfeld Consulting & LN Motors GmbH
Düsseldorf
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur Lierenfeld Consulting & LN Motors GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.06.2025, Aktenzeichen 502 IN 102/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 502 IN 102/21
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 77604
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 13.06.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Unternehmensdienstleistungen (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 102/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 77604 eingetragenen Lierenfeld Consulting & LN Motors GmbH, Luisenstr. 114, 40215 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ilyas Urhan, Nosthoffenstr. 52, 40589 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigter:
Herrn Rechtsanwalt Carl Wilhelm Franken, Arnoldstr. 10, 40489 Düsseldorf
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 16. Juli 2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
502 IN 102/21
Amtsgericht Düsseldorf, 11.06.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 77604 eingetragenen Lierenfeld Consulting & LN Motors GmbH, Luisenstr. 114, 40215 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ilyas Urhan, Nosthoffenstr. 52, 40589 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigter:
Herrn Rechtsanwalt Carl Wilhelm Franken, Arnoldstr. 10, 40489 Düsseldorf
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 16. Juli 2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
502 IN 102/21
Amtsgericht Düsseldorf, 11.06.2025