Sicherungsmaßnahme
Lierenfeld Consulting & LN Motors GmbH
Düsseldorf
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur Lierenfeld Consulting & LN Motors GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.09.2021, Aktenzeichen 502 IN 102/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 502 IN 102/21
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 77604
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 22.09.2021
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Jens M. Schmidt
- Branchenindikator
- Unternehmensdienstleistungen (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 102/21
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 77604 eingetragenen Lierenfeld Consulting & LN Motors GmbH, Luisenstr. 114, 40215 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ilyas Urhan, Nosthoffenstr. 52, 40589 Düsseldorf
ist am 22.09.2021, um 11:22 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jens M. Schmidt, Königsallee 102, 40215 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
502 IN 102/21
Amtsgericht Düsseldorf, 22.09.2021
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 77604 eingetragenen Lierenfeld Consulting & LN Motors GmbH, Luisenstr. 114, 40215 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ilyas Urhan, Nosthoffenstr. 52, 40589 Düsseldorf
ist am 22.09.2021, um 11:22 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jens M. Schmidt, Königsallee 102, 40215 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
502 IN 102/21
Amtsgericht Düsseldorf, 22.09.2021