Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
Leo Zurborg GmbH
Goldenstedt
Das Amtsgericht Vechta hat zur Leo Zurborg GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.08.2026, Aktenzeichen 10 IN 80/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Vechta
- Aktenzeichen
- 10 IN 80/24
- Registerbezug
- Oldenburg (Oldenburg), HRB 203431
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 05.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
10 IN 80/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Leo Zurborg GmbH, Lutten, Sonnenstraße 7, 49424 Goldenstedt (AG Oldenburg, HRB 203431), vertr. d.: Leonhard Eugen Zurborg, Lutten, Sonnenstraße 7, 49424 Goldenstedt, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Vechta, 04.08.2026
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Vechta, 04.08.2026