Forderungsprüfung

LEDCity Deutschland GmbH

Karlsruhe

Das Amtsgericht Karlsruhe hat zur LEDCity Deutschland GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.09.2026, Aktenzeichen 60 IN 1047/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Karlsruhe
Aktenzeichen
60 IN 1047/25
Registerbezug
Mannheim, HRB 741608
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
09.09.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2021
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der Vertrieb und die Installation von energieeffizienten Produkten und Systemen sowie Beratungs- und Planungsdienstleistungen in diesen Bereichen und Handel mit Waren aller Art im Bereich Elektro-, Sensor- und Beleuchtungstechnik. Die Gesellschaft kann Grundbesitz im In- und Ausland erwerben, belasten, veräußern und verwalten.

Veröffentlichungstext

60 IN 1047/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

LEDCity Deutschland GmbH
Haid-und-Neu-Straße 18
76131 Karlsruhe
vertreten durch die Geschäftsführer

1. Patrick Deuss
2. Florian Gärtner
3. Patrik Luca Kuster

Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 741608
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 08.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme
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