Schlusstermin
La Que GmbH
Osnabrück
Das Amtsgericht Osnabrück hat zur La Que GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.11.2026, Aktenzeichen 41 IN 41/18 (27).
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Osnabrück
- Aktenzeichen
- 41 IN 41/18 (27)
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 211729
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 02.11.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2017
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- der Betrieb des Gastronomiebetriebs "La Que" in Osnabrück.
Termine und Fristen
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- Stichtag anstelle des Schlusstermins (schriftliches Verfahren)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
41 IN 41/18 (27): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der La Que GmbH, Neumarkt 1, 49074 Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 211729), vertr. d.: Thi Kim Yen Phan, Linnebornstiege 4, 48155 Münster, (Liquidatorin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 11.12.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Einwendungen gegen eine Verfahrenseinstellung nach § 207 InsO mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 15.244,62 € gezahlt wird.
Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Osnabrück, 30.10.2026
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 11.12.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Einwendungen gegen eine Verfahrenseinstellung nach § 207 InsO mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 15.244,62 € gezahlt wird.
Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Osnabrück, 30.10.2026