Insolvenzbekanntmachung

La Nuova Casa GmbH & Co. KG

München

Das Amtsgericht München hat zur La Nuova Casa GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.05.2025, Aktenzeichen 1500 IN 1169/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht München
Aktenzeichen
1500 IN 1169/23
Registerbezug
München, HRA 72985
Bundesland
Bayern
Veröffentlichung
06.05.2025
Rechtsform
GmbH & Co. KG

Veröffentlichungstext

1500 IN 1169/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

La Nuova Casa GmbH & Co. KG, Landsberger Straße 368 - 374, 80687 München, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin LA NUOVA CASA Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Mazzali Erve
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 72985
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Brinkmann & Partner, Colmarer Str. 5, 60528 Frankfurt

Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung zu den folgenden Vergleichen

1) Vergleich mit der Siemens Betriebskrankenkasse gemäß Erklärung der Krankenkasse vom 31.10.2024, wonach die geltend gemachten anfechtungsrechtlichen Rückgewährforderungen durch Zahlung eines Vergleichsbetrags von 78.124,33 EUR abgegolten sind.

2) Vergleich mit der VIACTIV Krankenkasse gemäß Erklärung der Krankenkasse vom 11.10.2024, wonach die geltend gemachten anfechtungsrechtlichen Rückgewährforderungen durch Zahlung eines Vergleichsbetrags von 40.000,00 EUR abgegolten sind.

3) Vergleich mit der BKK Linde gemäß Erklärung der Krankenkasse vom 10.10.2024, wonach die geltend gemachten anfechtungsrechtlichen Rückgewährforderungen durch Zahlung eines Vergleichsbetrags von 55.000,00 EUR abgegolten sind.

4) Vergleich mit der AOK Baden-Württemberg vom 21.01.2025, wonach die geltend gemachten anfechtungsrechtlichen Rückgewährforderungen durch Zahlung eines Vergleichsbetrags von 611.255,61 EUR abgegolten sind.
wird bestimmt auf
Dienstag, 10.06.2025, 10:00 Uhr
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 05.05.2025

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Vergütungsfestsetzung
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Masseunzulänglichkeit
  9. Eröffnung des Verfahrens
  10. Sicherungsmaßnahme