Insolvenzbekanntmachung

La Nuova Casa GmbH & Co. KG

München

Das Amtsgericht München hat zur La Nuova Casa GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.09.2024, Aktenzeichen 1500 IN 1169/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht München
Aktenzeichen
1500 IN 1169/23
Registerbezug
München, HRA 72985
Bundesland
Bayern
Veröffentlichung
05.09.2024
Rechtsform
GmbH & Co. KG

Veröffentlichungstext

1500 IN 1169/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

La Nuova Casa GmbH & Co. KG, Landsberger Straße 368 - 374, 80687 München, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin LA NUOVA CASA Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Mazzali Erve
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 72985
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Brinkmann & Partner, Colmarer Str. 5, 60528 Frankfurt

Terminsbestimmung:

- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über 1.) Zustimmung zum Vergleich, wonach die mit Schreiben
vom 17.04.2024 geltend gemachten Anfechtungsforderungen zwischen dem Finanzamt Österreich auf der einen Seite sowie dem Insolvenzverwalter auf der anderen Seite durch Zahlung eines Vergleichsbetrages von € 20.000,00 abgegolten sind.

2.) Für den Fall, dass die Gläubigerversammlung der Vergleichslösung gemäß Ziff. 1 dieses Antrags nicht zustimmt, stimmt die Gläubigerversammlung einer, gerichtlichen Geltendmachung der mit Schreiben vom 17.04.2024 geltend gemachten Anfechtungsforderungen gegenüber dem Finanzamt Österreich vor einem österreichischen Gericht zu.

3.) Für den Fall, dass die Gläubigerversammlung den Anträgen gemäß Ziff. 1 und Ziff. 2 nicht zustimmt, stimmt die Gläubigerversammlung einer gerichtlichen Geltendmachung der mit Schreiben vom 17.04.2024 geltend gemachten Anfechtungsforderungen gegenüber dem Finanzamt Österreich vor einem deutschen Gericht zu.
wird bestimmt auf

Donnerstag, 26.09.2024, 10:00 Uhr
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 05.09.2024

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Vergütungsfestsetzung
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Masseunzulänglichkeit
  9. Eröffnung des Verfahrens
  10. Sicherungsmaßnahme