Forderungsprüfung

L.V.V. Ladeneinrichtung, Vermietungs- und Verpachtungs GmbH

Dinslaken

Das Amtsgericht Duisburg hat zur L.V.V. Ladeneinrichtung, Vermietungs- und Verpachtungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.09.2021, Aktenzeichen 64 IN 163/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
64 IN 163/19
Registerbezug
Duisburg, HRB 13264
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
01.09.2021
Rechtsform
GmbH
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb von Ladeneinrichtung, die An- und Vermietung, Verpachtung von Ladenlokalen und alle hiermit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 163/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 13264 eingetragenen L.V.V. Ladeneinrichtung, Vermietungs- und Verpachtungs GmbH, Oskarstr. 65, 46145 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sonja Scharpf, Am Schacht IV 7, 46119 Oberhausen

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 28.10.2021. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C208 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

64 IN 163/19
Amtsgericht Duisburg, 01.09.2021

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Forderungsprüfung
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Sicherungsmaßnahme
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