Eröffnung des Verfahrens

L.I.P. Lösungen für Industriepartner GmbH

Ludwigshafen am Rhein

Das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein hat über das Vermögen der L.I.P. Lösungen für Industriepartner GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 02.05.2019, Aktenzeichen 3 g IN 235/18 Lu.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein
Aktenzeichen
3 g IN 235/18 Lu
Registerbezug
Ludwigshafen am Rhein, HRB 64924
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Veröffentlichung
02.05.2019
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht - Insolvenzgericht - Ludwigshafen am Rhein, den 29.04.2019

Aktenzeichen: 3 g IN 235/18 Lu

Durch Beschluss des Amtsgerichts - Insolvenzgerichts - Ludwigshafen am Rhein
wird zum 29.04.2019, 18:10 Uhr, das Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Schuldnerin L.I.P. Lösungen für Industriepartner GmbH, Krongasse 4, 67065
Ludwigshafen am Rhein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 64924),

vertreten durch:

Mehmet Öztürk, Schifferstadter Straße 23, 67112 Mutterstadt, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigter:

Rechtsanwalt Siegfried Groß, Bahnhofstraße 7, 67292 Kirchheimbolanden, wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt: Rechtsanwalt Christoph Wienen, Maudacher
Straße 162, 67065 Ludwigshafen am Rhein, Tel.: 0621/58643945, Fax: 0621/
58643949

Gemäß § 80 InsO geht das Recht der Schuldnerin, das zur Insolvenzmasse
gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den
Insolvenzverwalter über. Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat,
wird aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den
Insolvenzverwalter zu leisten.

Die Gläubiger der Schuldnerin werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter
unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen
oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese
Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus
entstandenen Schaden (§ 28 Abs. II InsO).

Dies ist ein Hauptinsolvenzverfahren gemäß Art. 3 Abs. 1 EuInsVO, Verordnung
Nr. 1346/200 des Rates der Europäischen Union vom 29.05.2000 über
Insolvenzverfahren (ABIEG L 160/1).

Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters,

- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschusses (§ 69 InsO),

- ggf. die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:

- Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld,
Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des
Betriebs der Schuldnerin des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen
Gegenstandes aus freier Hand, eine Beteiligung der Schuldnerin an einem
anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu
diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die
Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung
oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert § 162, 163 InsO).

- Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271, 272 InsO),

- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)

- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels
Masse (§ 207 InsO) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird
bestimmt auf

, den 18.07.2019, 10:00 Uhr, Sitzungssaal IV,

im Amtsgerichtsgebäude

Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis spätestens
28.05.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich in zweifacher Ausfertigung
anzumelden.

Hinweise: Gläubiger, deren Forderung im Prüfungstermin festgestellt wird,
erhalten hierüber keine Benachrichtigung.

Im weiteren Verfahren erfolgen Bekanntmachungen nur noch unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de und können dort kostenfrei abgerufen werden (§
9 Abs. 3 InsO). Die in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem
Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die
Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Für die
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des
Beschlusses nach § 289 der Insolvenzordnung in alter Fassung für
Insolvenzanträge, die bis 31.6.2014 gestellt wurden, gilt das Vorstehende mit
der Maßgabe, dass die Frist mit Rechtskraft der Entscheidung über die
Restschuldbefreiung zu laufen beginnt. Für Insolvenzanträge, die ab dem
1.7.2014 gestellt wurden, ist § 287a der Insolvenzordnung neuer Fassung
anwendbar; hier gilt das Gleiche. Sonstige Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.

Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160
InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht
beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine
Widersprüche erhoben werden. Des Weiteren wird auf die Erklärungspflicht zur
evtl. Selbständigkeit der Schuldnerin gem. § 35 InsO hingewiesen.

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Forderungsprüfung
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Eröffnung des Verfahrens