Sicherungsmaßnahme

Kreutz, Karl-Heinz

Idar-Oberstein

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat zur Kreutz, Karl-Heinz eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.06.2025, Aktenzeichen 10 IN 31/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Idar-Oberstein
Aktenzeichen
10 IN 31/25
Registerbezug
Bad Kreuznach, HRA 10231
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Veröffentlichung
12.06.2025
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt

Veröffentlichungstext

10 IN 31/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Karl-Heinz Kreutz, Apotheker, geb. am 05.03.1958, Inh. Alte-Apotheke, Hauptstraße 385, 55743 Idar-Oberstein, ist am 12.06.2025 folgendes angeordnet worden:

Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zur vorläufigen Sachwalterin bestellt: Rechtsanwältin Annemarie Dhonau, Weierbacher Straße 44, 55743 Idar-Oberstein, Tel.: 06784/90889930, Fax: 06784/90889939, E-Mail: Idar-Oberstein@schiebe.de.
Der Antragsteller ist berechtigt, unter der Aufsicht der vorläufigen Sachwalterin sein Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von dem Antragsteller und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Idar-Oberstein, Mainzer Straße 180, 55743 Idar-Oberstein einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Idar-Oberstein, 12.06.2025

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Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Insolvenzplan
  4. Forderungsprüfung
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Sicherungsmaßnahme