Sicherungsmaßnahme
Kova-Industrieservice GmbH
Edenkoben
Das Amtsgericht Landau in der Pfalz hat zur Kova-Industrieservice GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.06.2026, Aktenzeichen 3 IN 71/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Landau in der Pfalz
- Aktenzeichen
- 3 IN 71/25
- Registerbezug
- Landau in der Pfalz, HRB 31950
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 11.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Stephan Haspel
- Branchenindikator
- Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
3 IN 71/25
31.03.2026
In dem Insolvenzantragsverfahren
AOK Baden-Württemberg Die Gesundheitskasse Forderungsmanagement, Renzstr. 11-13, 68161 Mannheim,
- Antragstellerin -
g e g e n
Kova-Industrieservice GmbH, Klosterstr. 6, 67480 Edenkoben (AG Landau in der Pfalz, HRB 31950),
vertreten durch:
Dejan Kovacevic, Klosterstr. 6, 67480 Edenkoben, (Geschäftsführer),
- Antragsgegnerin -
vorläufiger Insolvenzverwalter:
Rechtsanwalt Stephan Haspel, Hermann-Staudinger-Straße 2, 76829 Landau in der Pfalz, Tel.: 06341 - 51020, Fax: 06341-510229,
wird gemäß §§ 21, 22 InsO zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger gegen die Antragsgegnerin zusätzlich zu der bereits angeordneten vorläufigen Verwaltung dem vorläufigen Insolvenzverwalter die Ermächtigung zur Vornahme folgender einzelner Geschäfte mit Wirkung für die Insolvenzmasse erteilt:
* begründung von Masseverbindlichkeiten zur Erfüllung von Forderungen und Verpflichtungen im laufenden Geschäftsbetrieb wie im Antrag des vorl. Verwalters v. 20.3.26 mitgeteilt und in der Anlage bezeichnet: AXA Versicherungs AG Köln und Kovan Industrieservice Gmbh, Klosterstraße 6 in Edenkoben
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
3 IN 71/25
31.03.2026
In dem Insolvenzantragsverfahren
AOK Baden-Württemberg Die Gesundheitskasse Forderungsmanagement, Renzstr. 11-13, 68161 Mannheim,
- Antragstellerin -
g e g e n
Kova-Industrieservice GmbH, Klosterstr. 6, 67480 Edenkoben (AG Landau in der Pfalz, HRB 31950),
vertreten durch:
Dejan Kovacevic, Klosterstr. 6, 67480 Edenkoben, (Geschäftsführer),
- Antragsgegnerin -
vorläufiger Insolvenzverwalter:
Rechtsanwalt Stephan Haspel, Hermann-Staudinger-Straße 2, 76829 Landau in der Pfalz, Tel.: 06341 - 51020, Fax: 06341-510229,
wird gemäß §§ 21, 22 InsO zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger gegen die Antragsgegnerin zusätzlich zu der bereits angeordneten vorläufigen Verwaltung dem vorläufigen Insolvenzverwalter die Ermächtigung zur Vornahme folgender einzelner Geschäfte mit Wirkung für die Insolvenzmasse erteilt:
* begründung von Masseverbindlichkeiten zur Erfüllung von Forderungen und Verpflichtungen im laufenden Geschäftsbetrieb wie im Antrag des vorl. Verwalters v. 20.3.26 mitgeteilt und in der Anlage bezeichnet: AXA Versicherungs AG Köln und Kovan Industrieservice Gmbh, Klosterstraße 6 in Edenkoben