Forderungsprüfung
Könitz Porzellan GmbH
Unterwellenborn
Das Amtsgericht Gera hat zur Könitz Porzellan GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.06.2026, Aktenzeichen 8 IN 246/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Gera
- Aktenzeichen
- 8 IN 246/25
- Registerbezug
- Jena - Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister, HRB 201661
- Bundesland
- Thüringen
- Veröffentlichung
- 30.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
8 IN 246/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Könitz Porzellan GmbH, Könitz, Bahnhofstraße 2, 07333 Unterwellenborn, vertreten durch den Geschäftsführer Philip Turpin de Beurges Rosenthal
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 201661
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Andreasstraße 37 b - c, 99084 Erfurt
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Claudia Rumma, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 82 ff. erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 27.07.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Gera - Insolvenzgericht - 29.06.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Könitz Porzellan GmbH, Könitz, Bahnhofstraße 2, 07333 Unterwellenborn, vertreten durch den Geschäftsführer Philip Turpin de Beurges Rosenthal
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 201661
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Andreasstraße 37 b - c, 99084 Erfurt
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Claudia Rumma, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 82 ff. erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 27.07.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Gera - Insolvenzgericht - 29.06.2026