Insolvenzplan
Könitz Porzellan GmbH
Unterwellenborn
Das Amtsgericht Gera hat zur Könitz Porzellan GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.08.2026, Aktenzeichen 8 IN 246/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Gera
- Aktenzeichen
- 8 IN 246/25
- Registerbezug
- Jena - Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister, HRB 201661
- Bundesland
- Thüringen
- Veröffentlichung
- 17.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
8 IN 246/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Könitz Porzellan GmbH, Könitz, Bahnhofstraße 2, 07333 Unterwellenborn, vertreten durch den Geschäftsführer Philip Turpin de Beurges Rosenthal
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 201661
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Andreasstraße 37 b - c, 99084 Erfurt
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Claudia Rumma, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf
Terminsbestimmung:
Termin zur
- Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger
- Abstimmung über den Insolvenzplan
wird bestimmt auf
Mittwoch, 16.09.2026, 09:30 Uhr
Sitzungssaal H5-301, 2. OG, 07545 Gera, Rudolf-Diener-Straße 1, Amtsgericht Gera
Hinweise:
1.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können der vollständige Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen eingesehen werden.
2.
Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat (§ 253 Abs. 3 InsO).
3.
Aufgrund gerichtlicher Terminkollisionen und um die Teilnahme sowohl des Planerstellers als auch des Sachwalters zu gewährleisten, war eine Terminansetzung binnen eines Monats gemäß § 235 Abs. 1 S. 2 InsO nicht möglich.
4.
Zur Teilnahme und Stimmberechtigung in diesem Termin müssen sich natürliche Personen durch ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) und Vertreter juristischer Personen zusätzlich durch einen aktuellen Handelsregisterauszug legitimieren. Gleiches gilt für Bevollmächtigte unter Vorlage der Vollmacht im Original.
Amtsgericht Gera - Insolvenzgericht - 11.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Könitz Porzellan GmbH, Könitz, Bahnhofstraße 2, 07333 Unterwellenborn, vertreten durch den Geschäftsführer Philip Turpin de Beurges Rosenthal
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 201661
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Andreasstraße 37 b - c, 99084 Erfurt
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Claudia Rumma, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf
Terminsbestimmung:
Termin zur
- Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger
- Abstimmung über den Insolvenzplan
wird bestimmt auf
Mittwoch, 16.09.2026, 09:30 Uhr
Sitzungssaal H5-301, 2. OG, 07545 Gera, Rudolf-Diener-Straße 1, Amtsgericht Gera
Hinweise:
1.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können der vollständige Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen eingesehen werden.
2.
Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat (§ 253 Abs. 3 InsO).
3.
Aufgrund gerichtlicher Terminkollisionen und um die Teilnahme sowohl des Planerstellers als auch des Sachwalters zu gewährleisten, war eine Terminansetzung binnen eines Monats gemäß § 235 Abs. 1 S. 2 InsO nicht möglich.
4.
Zur Teilnahme und Stimmberechtigung in diesem Termin müssen sich natürliche Personen durch ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) und Vertreter juristischer Personen zusätzlich durch einen aktuellen Handelsregisterauszug legitimieren. Gleiches gilt für Bevollmächtigte unter Vorlage der Vollmacht im Original.
Amtsgericht Gera - Insolvenzgericht - 11.08.2026