Forderungsprüfung
Kocks Ardelt Kranbau GmbH
Eberswalde
Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) hat zur Kocks Ardelt Kranbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.05.2025, Aktenzeichen 3 IN 112/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 112/22
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 15292 FF
- Bundesland
- Brandenburg
- Veröffentlichung
- 21.05.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Kocks Ardelt Kranbau GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 15292 FF), Heegermühler Straße 64, 16225 Eberswalde, eingetragener Sitz: Eberswalde, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Uwe Hans Grünhagen, Anemonenstraße 40, 12559 Berlin wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 01.07.2025 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
3 IN 112/22
Kocks Ardelt Kranbau GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 15292 FF), Heegermühler Straße 64, 16225 Eberswalde, eingetragener Sitz: Eberswalde, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Uwe Hans Grünhagen, Anemonenstraße 40, 12559 Berlin wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 01.07.2025 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
3 IN 112/22