Forderungsprüfung
Kocks Ardelt Kranbau GmbH
Eberswalde
Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) hat zur Kocks Ardelt Kranbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.04.2023, Aktenzeichen 3 IN 112/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 112/22
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 15292 FF
- Bundesland
- Brandenburg
- Veröffentlichung
- 19.04.2023
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
3 IN 112/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kocks Ardelt Kranbau GmbH, Heegermühler Straße 64, 16225 Eberswalde (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 15292 FF) wird gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 26.05.2023 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 18. April 2023
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kocks Ardelt Kranbau GmbH, Heegermühler Straße 64, 16225 Eberswalde (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 15292 FF) wird gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 26.05.2023 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 18. April 2023