Sicherungsmaßnahme
Knobel + di Mise GmbH
Velbert
Das Amtsgericht Wuppertal hat zur Knobel + di Mise GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.05.2019, Aktenzeichen 145 IN 313/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wuppertal
- Aktenzeichen
- 145 IN 313/19
- Registerbezug
- Wuppertal, HRB HRB 17856
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 22.05.2019
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Jens Schmidt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 313/19
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 17856 eingetragenen Knobel
+ di Mise GmbH, Zeiss Str. 43, 42551 Velbert, gesetzlich vertreten durch die
Geschäftsführerin Frau Uta Knobel, Zeiss Str. 43, 42551 Velbert
ist am 22.05.2019, um 08:48 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt,
Friedrich-Ebert-Str. 146, 42117 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
145 IN 313/19
Amtsgericht Wuppertal, 22.05.2019
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 17856 eingetragenen Knobel
+ di Mise GmbH, Zeiss Str. 43, 42551 Velbert, gesetzlich vertreten durch die
Geschäftsführerin Frau Uta Knobel, Zeiss Str. 43, 42551 Velbert
ist am 22.05.2019, um 08:48 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt,
Friedrich-Ebert-Str. 146, 42117 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
145 IN 313/19
Amtsgericht Wuppertal, 22.05.2019