Schlusstermin

Knobel + di Mise GmbH

Velbert

Das Amtsgericht Wuppertal hat zur Knobel + di Mise GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.09.2026, Aktenzeichen 145 IN 313/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
145 IN 313/19
Registerbezug
Wuppertal, HRB 17856
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
29.09.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 313/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 17856 eingetragenen Knobel + di Mise GmbH, Zeiss Str. 43, 42551 Velbert, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Uta Knobel, Metzmachersrath 72, 42111 Wuppertal

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Hartmann Dahlmanns Jansen PartGmbB, Steinbecker Meile 1, 42103 Wuppertal

wird der Schlussverteilung zugestimmt.

Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
25.11.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
Nach einer Berechnungsgrundlage von 1.291.277,71 Euro werden Zuschläge in Höhe von insgesamt 50 % geltend gemacht. Die Zuschläge werden für Tätigkeiten im Rahmen der Betriebsfortführung bzw. Ausproduktion sowie der Steuerung des Forderungseinzugs und einer Abwicklungsvereinbarung angesetzt.

- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- der Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO);
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A244 aus.
Dort sind auch die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der oben genannte Stichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

145 IN 313/19
Amtsgericht Wuppertal, 28.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Schlusstermin
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Forderungsprüfung
  4. Forderungsprüfung
  5. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  6. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  7. Forderungsprüfung
  8. Forderungsprüfung
  9. Eröffnung des Verfahrens
  10. Sicherungsmaßnahme