Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung

Knobel + di Mise GmbH

Velbert

Das Amtsgericht Wuppertal hat zur Knobel + di Mise GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.04.2025, Aktenzeichen 145 IN 313/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
145 IN 313/19
Registerbezug
Wuppertal, HRB 17856
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
22.04.2025
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Jens Schmidt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 313/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 17856 eingetragenen Knobel + di Mise GmbH, Zeiss Str. 43, 42551 Velbert, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Uta Knobel, Metzmachersrath 72, 42111 Wuppertal

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt, Friedrich-Ebert-Str. 146, 42117 Wuppertal

Bei Gericht ist ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters eingegangen.
Nach einer Berechnungsgrundlage in Höhe von 1.083.520,60 € werden Zuschläge in Höhe von 115 % geltend gemacht.
Die Zuschläge werden für folgende Themenfelder angesetzt: Führungslosigkeit, Betriebsfortführung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter, Fortführungsvereinbarung, Arbeitnehmerbereich, Massekredit, Investorenprozess sowie Tätigkeiten im Bereich Drittrechte Lieferanten.

Hierzu besteht Gelegenheit zur Kenntnis- und eventuellen Stellungnahme binnen einer Frist von 3 Wochen ab Veröffentlichung im Internet.
Die Unterlagen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A244 aus.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

145 IN 313/19
Amtsgericht Wuppertal, 16.04.2025

Verfahrensverlauf

  1. Schlusstermin
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Forderungsprüfung
  4. Forderungsprüfung
  5. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  6. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  7. Forderungsprüfung
  8. Forderungsprüfung
  9. Eröffnung des Verfahrens
  10. Sicherungsmaßnahme