Forderungsprüfung
KLM Bau und Sanierungs GmbH
Liederbach
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur KLM Bau und Sanierungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.02.2024, Aktenzeichen 810 IN 704/22 K-17-9.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 704/22 K-17-9
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 93709
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 19.02.2024
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
810 IN 704/22 K-12-9 - In dem Insolvenzverfahren KLM Bau und Sanierungs GmbH, Höchster Straße 88, 65835 Liederbach (AG Frankfurt am Main, HRB 93709),
vertreten durch:
Igor Kolmanic, Bad Soden am Taunus, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 29.04.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 13.05.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 05.02.2024
vertreten durch:
Igor Kolmanic, Bad Soden am Taunus, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 29.04.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 13.05.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 05.02.2024