Insolvenzbekanntmachung
KLM Bau und Sanierungs GmbH
Liederbach
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur KLM Bau und Sanierungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.12.2025, Aktenzeichen 810 IN 704/22 K-17-9.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 704/22 K-17-9
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 93709
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 03.12.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
810 IN 704/22 K-17-9 In dem Insolvenzverfahren KLM Bau und Sanierungs GmbH, Höchster Straße 88, 65835 Liederbach (AG Frankfurt am Main, HRB 93709),
vertreten durch:
Igor Kolmanic, Bad Soden am Taunus, (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Dienstag, 06.01.2026, 09:45 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main
Tagesordnung:
Zustimmung zum Abschuss eines Vergleichs mit der Moos & Söhne GmbH, der die Zahlung eines Betrages in Höhe von EUR 2.000,00 in die Insolvenzmasse gegen Erledigung des Rechtsstreits vorsieht. Die Kosten des Vergleichs und des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Der vollständige Vergleichsvorschlag ist zur Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts niedergelegt.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Frankfurt am Main, 03.12.2025
vertreten durch:
Igor Kolmanic, Bad Soden am Taunus, (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Dienstag, 06.01.2026, 09:45 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main
Tagesordnung:
Zustimmung zum Abschuss eines Vergleichs mit der Moos & Söhne GmbH, der die Zahlung eines Betrages in Höhe von EUR 2.000,00 in die Insolvenzmasse gegen Erledigung des Rechtsstreits vorsieht. Die Kosten des Vergleichs und des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Der vollständige Vergleichsvorschlag ist zur Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts niedergelegt.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Frankfurt am Main, 03.12.2025