Insolvenzbekanntmachung
KLM Bau und Sanierungs GmbH
Liederbach
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur KLM Bau und Sanierungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.12.2024, Aktenzeichen 810 IN 704/22 K-17-9.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 704/22 K-17-9
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 93709
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 17.12.2024
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
810 IN 704/22 K-17-9 In dem Insolvenzverfahren KLM Bau und Sanierungs GmbH erhalten die Gläubiger bis zum 13.01.2025 Gelegenheit zu dem nachfolgenden Antrag der Insolvenzverwalterin schriftlich Stellung zu nehmen:
Die Insolvenzverwalterin beantragt, dass die Gläubiger dem folgenden Vergleich in dem Rechtsstreit vor dem Landgericht Darmstadt (Az. 29 0 179/24) zwischen RAin Janssen-Carstens als Insolvenzverwalterin über das Vermögen der KLM Bau und Sanierungs GmbH und der BHG-Baustoffe GmbH zustimmen:
1. Die BHG-Baustoffe GmbH zahlt an die Insolvenzmasse einen Betrag in Höhe von EUR 18.000 zur Abgeltung der Klageforderung.
2. Die Kosten des Rechtsstreits werden von der lnsolvenzmasse zu 1/4 und von der BHG Baustoffe GmbH zu 3/4 getragen. (§ 160 Abs. 2 Nr.2. InsO).
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Zustimmung als erteilt, § § 5 Abs. 2 i.V.m. 160 Abs. 2 Nr.2., 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
Der Antrag der Insolvenzverwalterin liegt auf der Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main, den 12.12.2024
Die Insolvenzverwalterin beantragt, dass die Gläubiger dem folgenden Vergleich in dem Rechtsstreit vor dem Landgericht Darmstadt (Az. 29 0 179/24) zwischen RAin Janssen-Carstens als Insolvenzverwalterin über das Vermögen der KLM Bau und Sanierungs GmbH und der BHG-Baustoffe GmbH zustimmen:
1. Die BHG-Baustoffe GmbH zahlt an die Insolvenzmasse einen Betrag in Höhe von EUR 18.000 zur Abgeltung der Klageforderung.
2. Die Kosten des Rechtsstreits werden von der lnsolvenzmasse zu 1/4 und von der BHG Baustoffe GmbH zu 3/4 getragen. (§ 160 Abs. 2 Nr.2. InsO).
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Zustimmung als erteilt, § § 5 Abs. 2 i.V.m. 160 Abs. 2 Nr.2., 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
Der Antrag der Insolvenzverwalterin liegt auf der Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main, den 12.12.2024