Forderungsprüfung

Kleemann Edelstahl GmbH

Dornum

Das Amtsgericht Aurich hat zur Kleemann Edelstahl GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.10.2026, Aktenzeichen 9 IN 77/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Aurich
Aktenzeichen
9 IN 77/19
Registerbezug
Aurich, HRB 202917
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
27.10.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

9 IN 77/19: In dem Insolvenzverfahren Kleemann Edelstahl GmbH, Gewerbestraße 1, 26553 Dornum (AG Aurich, HRB 202917), vertr. d.: Kristian Kleemann, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und mündlicher Termin zur

-Erörterung der Schlussrechnung
-Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
-Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse
-Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen

bestimmt auf: Mittwoch, 09.12.2026, 14:30 Uhr, Saal R06, Nebenstelle des Landgerichts, Burgstraße 55 / Ecke Schloßplatz, 26603 Aurich

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Statthafter Rechtsbehelf: Erinnerung
Einzulegen: Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich
Form: Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen Erinnerung) eingelegt wird. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt.
Frist: Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Aurich, 26.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Forderungsprüfung
  3. Verteilungsverzeichnis
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Forderungsprüfung
  6. Aufhebung des Verfahrens
  7. Insolvenzbekanntmachung
  8. Eröffnung des Verfahrens
  9. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  10. Forderungsprüfung
  11. Insolvenzbekanntmachung
  12. Insolvenzbekanntmachung
  13. Eröffnung des Verfahrens
  14. Sicherungsmaßnahme