Sicherungsmaßnahme
Kiano UG (haftungsbeschränkt)
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur Kiano UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.09.2025, Aktenzeichen 810 IN 654/25 K-10-6.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 654/25 K-10-6
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 130628
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 04.09.2025
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Dr. Thomas Krüger
- Im Handelsregister seit
- 2023
- Stammkapital
- 1.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Vermittlung von Sportwetten, Marketing und Bertungsdienstleistungen für Sportwetten, Automatenaufsteller für Glückspiele, Beteiligung an anderen Unternehmen.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
810 IN 654/25 K-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kiano UG (haftungsbeschränkt), Habelstraße 12, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 130628), vertr. d.: Ergün Umur, (Geschäftsführer), ist am 03.09.2025 um 09:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Thomas Krüger, Trakehner Straße 7-9 /Gebäude B, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 71 67 99 80, Fax: 069/ 71 67 99 88 8, E-Mail: info@becker-krueger.de, Internet: www.becker-krueger.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 03.09.2025
Amtsgericht Frankfurt am Main, 03.09.2025