Sicherungsmaßnahme

Kiano UG (haftungsbeschränkt)

Frankfurt am Main

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur Kiano UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.09.2025, Aktenzeichen 810 IN 654/25 K-10-6.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 654/25 K-10-6
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 130628
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
04.09.2025
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Thomas Krüger
Im Handelsregister seit
2023
Stammkapital
1.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Vermittlung von Sportwetten, Marketing und Bertungsdienstleistungen für Sportwetten, Automatenaufsteller für Glückspiele, Beteiligung an anderen Unternehmen.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

810 IN 654/25 K-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kiano UG (haftungsbeschränkt), Habelstraße 12, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 130628), vertr. d.: Ergün Umur, (Geschäftsführer), ist am 03.09.2025 um 09:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Thomas Krüger, Trakehner Straße 7-9 /Gebäude B, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 71 67 99 80, Fax: 069/ 71 67 99 88 8, E-Mail: info@becker-krueger.de, Internet: www.becker-krueger.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 03.09.2025

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
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