Forderungsprüfung
KGG Tiefbau GmbH
Bad Bentheim
Das Amtsgericht Nordhorn hat zur KGG Tiefbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.02.2025, Aktenzeichen 7 IN 55/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Nordhorn
- Aktenzeichen
- 7 IN 55/23
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 215027
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 18.02.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
7 IN 55/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KGG Tiefbau GmbH, Südstraße 43, 48455 Bad Bentheim (AG Osnabrück, HRB 215027), vertr. d.: Jennifer Krajewska, unii Lubelskiej 24-13, 78-10 Kolobrzeg, POLEN, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 28.02.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Nordhorn, 14.02.2025
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 28.02.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Nordhorn, 14.02.2025