Sicherungsmaßnahme
KCS-Cleaning Services & More Solutions GmbH GmbH
Hattersheim
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur KCS-Cleaning Services & More Solutions GmbH GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.10.2025, Aktenzeichen 810 IN 1426/25 K-6-5.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1426/25 K-6-5
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 130371
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 24.10.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Michael Hirner
- Im Handelsregister seit
- 2013
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Reinigung von gewerblichen Küchen und Büroräumen.Der Warenhandel im In- und Ausland.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
810 IN 1426/25 K-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der KCS-Cleaning Services & More Solutions GmbH GmbH, Schulstraße 43, 65795 Hattersheim (AG Frankfurt am Main, HRB 130371), vertr. d.: Mohammad Musa Homayoun, (Geschäftsführer), ist am 24.10.2025 um 11:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michael Hirner, Büro Buschlinger, Claus & Partner, Adolfsallee 24, 65185 Wiesbaden, Tel.: 0611/ 15 04 60, Fax: 0611/ 15 04 52, E-Mail: hirner@bcp-wiesbaden.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 24.10.2025
Amtsgericht Frankfurt am Main, 24.10.2025