Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
KAVAN GmbH
Nürnberg
Das Amtsgericht Nürnberg hat zur KAVAN GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.10.2023, Aktenzeichen IN 203/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 203/19
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 20354
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 30.10.2023
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2003
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die Herstellung, Vertrieb, Import und Export von ferngesteuerten Modellen und Zubehör für den Modellbau
Veröffentlichungstext
IN 203/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KAVAN GmbH, Lenkersheimer Straße 20, 90431 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Munder Frank Michael
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 20354
- Schuldnerin -
das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag nebst Zuschlägen für die Vorbereitung der übertragenden Sanierung, arbeitsrechtliche Sonderaufgaben, Arbeitgeberfunktion, Insolvenzgeldvorfinanzierung, umfangreiche Insolvenzbuchhaltung und für die Betriebsfortführung des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 25.10.2023 zu entscheiden. Vor der Entscheidung sind die Schuldnerin, die Gläubigerausschussmitglieder und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 30.11.2023 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorzubringen.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 30.10.2023
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KAVAN GmbH, Lenkersheimer Straße 20, 90431 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Munder Frank Michael
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 20354
- Schuldnerin -
das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag nebst Zuschlägen für die Vorbereitung der übertragenden Sanierung, arbeitsrechtliche Sonderaufgaben, Arbeitgeberfunktion, Insolvenzgeldvorfinanzierung, umfangreiche Insolvenzbuchhaltung und für die Betriebsfortführung des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 25.10.2023 zu entscheiden. Vor der Entscheidung sind die Schuldnerin, die Gläubigerausschussmitglieder und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 30.11.2023 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorzubringen.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 30.10.2023